3.
Alternative: Minijob
Als Minijob bezeichnet man
Geringfügig entlohnt oder nur kurzfristig beschäftigt?
eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der Ihr Mitarbeiter nicht
mehr als 400 € monatlich verdient - eine "kleine" Teilzeitstelle sozusagen, oder
eine kurzfristige Beschäftigung, bei der Sie Ihren Mitarbeiter nicht mehr als 2
Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr beschäftigen. In diesem Sonderfall
brauchen Sie gar keine Sozialabgaben abzuführen.
Besonderheiten beachten bei geringfügig entlohnten Mitarbeitern:
Der Brutto-Verdienst inklusive Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld)
darf höchstens 400 € pro Monat betragen. Wie viele Stunden Ihr Minijobber dafür
arbeitet, spielt keine Rolle. Ihr Minijobber zahlt grundsätzlich keine Abgaben -
weder Steuern noch Sozialversicherung.
Vorteil: Geringer Verwaltungsaufwand durch Pauschalabgaben
Sie als Arbeitgeber müssen pauschale Abgaben in Höhe von 25 % des Bruttolohns abführen:
12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung (entfällt, falls Ihr
Minijobber privat versichert ist), 2 % Lohnsteuer,
nur für Arbeiter: Wenn Sie nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen,
zahlen Sie noch eine kleine Umlage (UI) in Höhe von 0,1 % für die Erstattung der
Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Beispiel: Sie zahlen Ihrem Minijobber für Büroarbeiten 300 € pro Monat.
Ihre Kosten belaufen sich dann auf 375 € pro Monat - 300 € + 75 € pauschale
Abgaben.
Vorteil: Keine Sozialabgaben
Besonderheiten bei kurzfristig Beschäftigen:
Die Kraft darf bei Ihnen und anderen Arbeitgebern maximal 50 Tage oder 2
Monate im Kalenderjahr kurzfristig arbeiten.
Der Job muss befristet sein und darf nicht regelmäßig (z.B. unbefristet
jeden Dienstag) ausgeübt werden. Verdient die Aushilfe mehr als 400 € pro Monat,
darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein (auf der sicheren Seite sind Sie aber
z.B. bei Hausfrauen, Schülern oder Aushilfen, die eine reguläre
Hauptbeschäftigung haben). Unter den genannten Voraussetzungen fallen dann keine
Sozialversicherungsbeiträge für Sie als Arbeitgeber und keine für den Minijobber
an. Die Steuern rechnen Sie entweder per Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 %
ab (trägt je nach Vereinbarung der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber).
Nachteil: Für qualifizierte Arbeit eher ungeeignet
Allerdings hält sich ein Minijobber immer nur eine vergleichsweise
kurze Zeit in Ihrem Unternehmen auf - die Identifikation mit der Arbeit und die
Motivation, Verantwortung zu übernehmen, sind häufig gering. Insbesondere für
sehr qualifizierte Tätigkeiten ist ein Minijob eher ungeeignet.
Zuständige Behörde: Bundesknappschaft
Jeden Minijobber - ob geringfügig oder kurzfristig beschäftigt -
müssen Sie bei der Bundesknappschaft anmelden. Für 400-€-Kräfte reichen Sie
jeweils monatlich einen Beitragsnachweis ein und führen auch die pauschalen
Abgaben dorthin ab.
Weitere Informationen:
Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen, Tel.: (01801) 20 05
04,
Fax: (0201) 3 84 97 97 97, E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: www.minijob-zentrale.de
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4.
Alternative: Zeitarbeit
Flexible Alternative
Eine gute Alternative, wenn Sie kurzfristig einen Personalengpass haben, ist die
Beschäftigung von Zeitarbeitskräften, die Sie sich von einem
Zeitarbeitsunternehmen ausleihen. So können Sie Ihren Personalbedarf schnell,
flexibel und unbürokratisch decken. So gehen Sie dabei vor:
Zeitarbeitsunternehmen finden
Nehmen Sie Kontakt zu einem Zeitarbeitsunternehmen Ihrer Wahl auf.
Adressen finden Sie in den Gelben Seiten oder Z.B. beim BZA Bundesverband
Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen ( www.bza.de ) - dort können Sie anhand der Postleitzahl
nach einem Unternehmen in Ihrer Nähe suchen).
Anforderungsprofil erstellen
Erstellen Sie ein Anforderungsprofil für die gesuchte
Zeitarbeitskraft. Am besten machen Sie das schriftlich und legen es dem
Zeitarbeitsunternehmen vor. Sollte es Unstimmigkeiten geben, können Sie auf das
vorliegende Profil verweisen.
Preise vergleichen
Lassen Sie sich von mehreren Zeitarbeitsfirmen ein Angebot machen,
und vergleichen Sie die Preise. Bedenken Sie, dass Zeitarbeiter immer teurer
sind als eigene Aushilfskräfte. Stundenvergütungen von 30 € und mehr sind
üblich.
Zögern Sie nicht, beim Zeitarbeitsunternehmen um Ersatz für
einen Zeitarbeiter zu bitten, wenn Sie nicht mit ihm zufrieden sind. Achten Sie
darauf, dass der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen eine solche Klausel
enthält.
Vorteil: Flexibel und unbürokratisch
Die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften hat mehrere Vorteile für
Sie: Zeitarbeiter sind kurzfristig verfügbar, Sie haben keinerlei Aufwand bei
der Personalsuche, und Sie müssen sich nicht mit bürokratischem Papierkram
herumschlagen.
Sie schließen lediglich einen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen
und bezahlen die geleisteten Arbeitsstunden nach Rechnungstellung. Um
Gehaltsabrechnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. müssen Sie sich nicht
kümmern.
Ein weiterer Vorteil:
Sollte eine Zeitarbeitskraft krankheitsbedingt ausfallen oder Sie sind einfach
nicht mit ihrer Leistung zufrieden, können Sie Ersatz beim Verleiher fordern.
Brauchen Sie die Zeitarbeitskraft nicht mehr, können Sie ihren Einsatz in der
Regel recht kurzfristig beenden. Ob und welche Fristen Sie dabei einhalten
müssen, steht in Ihrem Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen.
Nachteil: Teuer
Allerdings: Zeitarbeitskräfte sind teuer. Insbesondere für einen
langfristigen Einsatz lohnen sie sich kaum, denn mit 30 und mehr Euro pro Stunde
kostet Sie eine ausgeliehene Vollzeitkraft schon rund 5.000 € pro Monat. Für
höher qualifizierte Kräfte müssen Sie mit noch höheren Stundensätzen
kalkulieren. Aus Kostengründen sollten Sie daher nur kurzfristige Arbeitsspitzen
mit Zeitarbeitskräften decken.
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5.
Alternative: Freie Mitarbeiter
Eine weitere praktische Alternative zur Vollzeitkraft ist die Beauftragung ebenfalls
selbstständiger freier Mitarbeiter. Die werden immer nur dann für Sie aktiv,
wenn Sie Arbeit haben, belasten Ihr Budget aber nicht, wenn die Auftragslage
gerade schwächer ist.
Achtung, das große Problem: Scheinselbstständigkeit
Die Sozialversicherungen überwachen sehr genau, ob jemand wirklich
selbstständig ist oder ob es sich in Wahrheit um eine Scheinselbstständigkeit
handelt. In letzterem Fall drohen Ihnen hohe Nachzahlungen: Sie können
rückwirkend für bis zu 4 Jahre (bei Vorsatz: 30 Jahre!) zur Nachzahlung der
Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet werden.
Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr freier
Mitarbeiter
- nicht nur für Sie tätig ist, sondern auch für andere Auftraggeber,
- unternehmerisch am Markt auftritt (mit eigenem Marketing,
Buchführung, Branchenbucheintrag etc.),
- Ihnen gegenüber nicht weisungsgebunden ist und nicht fest in Ihren
Arbeitsalltag eingebunden ist,
- seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsplatz frei wählen kann und
keinen eigenen Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb hat,
- kein Entgelt im Urlaubs- oder Krankheitsfall von Ihnen erhält,
sondern ausschließlich auftragsbezogen abrechnet.