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  • Fünf Alternativen für den Fall, dass Voll- oder Zeitmitarbeiter für Sie zu teuer sind
    Quelle: Handbuch für Selbstständige und Unternehmer. Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG www.selbststaendig.com - Dezember 2005

    1. Befristete Stelle
    2.
    Teilzeitstelle
    3.
    Minijob
    4.
    Zeitarbeit
    5.
    Freie Mitarbeiter
    Welche Alternative für Sie die Richtige ist (Prüfschema)

     

    Darum geht es:
    Eine Vollzeitmitarbeiter einzustellen ist für junge Unternehmer ein großer Schritt. Gerade in den Anfangsjahren ist die finanzielle Belastung einfach zu hoch. Was aber, wenn Ihnen die Arbeit über den Kopf wächst und Sie dringend Personal brauchen? Sorgen Sie für Entlastung – welche Alternativen zur herkömmlichen Vollzeitstelle Sie dazu nutzen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

     

    Wann sich Vollzeitmitarbeiter nicht für Sie rechnen
    So wünschenswert es ist, wenn eine Vollzeitkraft dauerhaft für Sie tätig ist - vor der Einstellung müssen Sie immer abwägen: Möchten Sie sich jetzt schon langfristig an einen Mitarbeiter binden? Und: Kann Ihr Unternehmen diese zusätzlichen Kosten tragen? Wägen Sie das gut ab.

     

    Gegen eine Vollzeitkraft sollten Sie sich vor allem in diesen 3 Fällen entscheiden:

    Dauerhafte Auslastung?
    Sie können die Kraft voraussichtlich nicht dauerhaft voll auslasten. Um das zu beurteilen, kalkulieren Sie realistisch die Arbeitsmenge, die Sie über den gesamten Zeitraum eines Jahres delegieren können - und wollen.

     

    Schwankende Arbeitsmenge?
    Das zu erledigende Arbeitspensum fällt bei Ihnen nicht kontinuierlich, sondern in Schüben an, etwa durch saisonale Spitzen. Beispiel: In der Vorweihnachtszeit ist viel zu tun, im Sommer herrscht Flaute. Wenn Sie nur in Spitzenzeiten Unterstüzung brauchen, ist eine Vollzeitkraft die falsche Wahl - sie kostet schließlich auch dann viel Geld, wenn Sie sie gar nicht benötigen.

    Unsichere Ertragslage?
    Ihre Auftrags- und Ertragssituation ist noch unsicher, etwa weil Sie sich gerade erst selbstständig gemacht haben. Belasten Sie sich dann nicht auch noch mit fixen Kosten für einen Mitarbeiter. Sonst engen Sie Ihren finanziellen Spielraum unnötig ein.

     

    Decken Sie in diesen Fällen Ihren Personalbedarf besser durch eine der folgenden Alternativen:

    Welche anderen Personal modelle Sie nutzen können

     

    1. Alternative: Befristete Stelle
    Um sich nicht langfristig an einen Mitarbeiter binden zu müssen, können Sie grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis befristen. Dann endet es automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen. Dazu vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Zeitbefristung, Z.B. "bis zum 31.12.2005") läuft oder bei Erreichen eines bestimmten Zwecks endet (Zweckbefristung, Z.B. "bis zum Abschluss des Projekts xy").

    Damit eine Befristung zulässig ist, müssen Sie einige rechtliche Besonderheiten beachten:

     

    Schiftform erforderlich
    Vereinbaren Sie die Befristung unbedingt schriftlich. Denn sollten Sie das aus Versehen vergessen, schließen Sie ungewollt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Auch die Verlängerung einer Befristung muss schriftlich erfolgen.

     

    Sachlicher Grund
    Für eine zulässige Befristung müssen Sie entweder einen sachlichen Grund angeben (z.B. weil Sie nur vorübergehend Personalbedarf haben) oder Sie begrenzen die Befristung auf maximal 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre dürfen Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zu dreimal verlängern.

     

    Längere Befristungen für Existenzgründer
    Wichtig für Existenzgründer: Sie dürfen Arbeitsverhältnisse sogar bis zu 4 Jahren ohne sachlichen Grund befristen und innerhalb dieser Zeit mehrfach verlängern. Dies gilt für alle jungen Unternehmer in den ersten 4 Jahren nach der Gründung.

     

    Rechtfolge bei unzulässiger Befristung
    Bedenken Sie die Folgen, wenn sich eine Befristung als unzulässig herausstellt: Der Arbeitsvertrag gilt dann als unbefristet abgeschlossen – Sie haben einen festen Mitarbeiter eingestellt. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Sie schlüssige sachliche Gründe angeben bzw. die Zeitbegrenzung von 2 (Existenzgründer: 4) Jahren einhalten und nicht mehr als 3 Vertragsverlängerungen (Existenzgründer: keine Begrenzung) aneinander reihen (so genannte Kettenverträge).
    Beispiel: Vereinbaren Sie bei befristeten Verträgen unbedingt eine ordentliche Kündigungsfrist. Nur so können Sie auch schon vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen – etwa wenn die Arbeitsleistung nicht stimmt oder Ihre Auftragslage rückläufig ist. Ohne diese Vereinbarung kommen Sie aus dem Arbeitsvertrag erst mit Ablauf der Frist heraus.

     

    Vorteil: Keine langfristige Bindung
    Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Ihnen einen entscheidenden Vorteil gegenüber "normalen" Arbeitsverhältnissen: Sie binden sich immer nur für einen überschaubaren Zeitraum an einen Mitarbeiter. Mit Ablauf der Frist können Sie erneut entscheiden, ob Sie den Mitarbeiter weiterhin beschäftigen wollen oder nicht, ohne dass Sie kündigen müssen.

    Nachteil: Häufiger Personalwechsel
    Das gilt übrigens auch, falls eine befristet eingestellte Mitarbeiterin schwanger wird oder eine Schwerbehinderung auftritt. Statt dann mit Kündigungsverboten konfrontiert zu sein, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

    Allerdings haben befristete Arbeitsverhältnisse nicht nur Vorteile. Insbesondere gut qualifiziertes Personal werden Sie nicht halten können, wenn Sie immer nur befristete Verträge anbieten. Dann müssen Sie damit rechnen, dass der Mitarbeiter bei der nächsten Gelegenheit abspringt und Sie erneut jemanden einarbeiten müssen.

    In puncto bürokratischen Aufwands und Lohnnebenkosten unterscheiden sich befristet eingestellte Mitarbeiter nicht von unbefristeten Vollzeitkräften. Sie unterliegen ganz normal der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht sowie der Unfallversicherungs- und Steuerpflicht, und sie haben alle Arbeitnehmerrechte.

     

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    2. Alternative: Teilzeitstelle
    Statt ein Arbeitsverhältnis zeitmäßig zu befristen, können Sie auch ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis abschließen und es mengenmäßig begrenzen: Sie bieten eine Teilzeitstelle an. Dabei können Sie Ihr Teilzeitmodell so gestalten, wie es Ihrem Personalbedarf am besten entspricht. Mögliche Modelle:

     

    Die klassische Variante
    Ihre Teilzeitkraft arbeitet jeden Tag, aber mit einer reduzierten Stundenzahl. Dieses Modell eignet sich für Sie am besten, wenn Sie jeden Tag für eine bestimmte Zeit Unterstützung im Büro benötigen - etwa für den Telefondienst.

    Die variable Variante
    Das Arbeitszeit wird variabel auf einen oder mehrere Arbeitstage verteilt. So können Sie flexibel auf schwankendes Arbeitsaufkommen reagieren - etwa auf den zu erwartenden Hochbetrieb am Samstagvormittag. Sie vereinbaren z.B., dass die Kraft dienstags und samstags den ganzen Tag sowie mittwochs den halben Tag zur Arbeit erscheint.

    Die saisonale Variante
    Ihr Mitarbeiter arbeitet je nach dem saisonbedingten Arbeitsaufkommen mehr oder weniger, Vollzeit oder auch gar nicht. Dafür erhält er ein gleich bleibendes Monatseinkommen. Mit diesem Modell können Sie saisonale Schwankungen sehr flexibel bewältigen. Am besten geben Sie dem Mitarbeiter mindestens 1 Monat im Voraus seine Arbeitszeiten bekannt - je frühzeitiger, desto besser für ihn.

     

    Vorteil: Flexible Entlastung
    Besonders vorteilhaft an einer Teilzeitstelle ist, dass Sie schnell und flexibel auf das vorhandene Arbeitsaufkommen reagieren können, ohne sich mit den hohen Kosten einer Vollzeitkraft belasten zu müssen. Insbesondere mit variablen oder saisonalen Teilzeitmodellen können Sie Arbeitsspitzen abfedern und in ruhigen Zeiten ausgleichen. Das entlastet Sie arbeitsmäßig und belastet Ihr Budget nicht übermäßig.

    Nachteil: Langfristige Bindung
    Nachteilig an einer Teilzeitstelle ist, dass Sie sich - nicht anders als mit einer Vollzeitstelle - langfristig an einen Mitarbeiter binden. Sollten Sie ihn nicht mehr brauchen, müssen Sie das ganze Prozedere einer Kündigung durchlaufen.

    Auch der bürokratische Aufwand und die prozentualen Lohnnebenkosten sind nicht geringer als bei einer ganz normalen Vollzeitkraft. Es gibt keine Unterschiede in Bezug auf Sozialversicherungspflicht, Steuerabzug und Arbeitnehmerrechte.

    Die Arbeitsorganisation kann zudem schwieriger sein, da der Mitarbeiter eben nicht immer verfügbar ist.

     

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3. Alternative: Minijob

Als Minijob bezeichnet man

 

Geringfügig entlohnt oder nur kurzfristig beschäftigt?

eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der Ihr Mitarbeiter nicht mehr als 400 € monatlich verdient - eine "kleine" Teilzeitstelle sozusagen, oder eine kurzfristige Beschäftigung, bei der Sie Ihren Mitarbeiter nicht mehr als 2 Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr beschäftigen. In diesem Sonderfall brauchen Sie gar keine Sozialabgaben abzuführen.

 

Besonderheiten beachten bei geringfügig entlohnten Mitarbeitern:

Der Brutto-Verdienst inklusive Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) darf höchstens 400 € pro Monat betragen. Wie viele Stunden Ihr Minijobber dafür arbeitet, spielt keine Rolle. Ihr Minijobber zahlt grundsätzlich keine Abgaben - weder Steuern noch Sozialversicherung.

 

Vorteil: Geringer Verwaltungsaufwand durch Pauschalabgaben

Sie als Arbeitgeber müssen pauschale Abgaben in Höhe von 25 % des Bruttolohns abführen:

12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung (entfällt, falls Ihr Minijobber privat versichert ist), 2 % Lohnsteuer,

nur für Arbeiter: Wenn Sie nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, zahlen Sie noch eine kleine Umlage (UI) in Höhe von 0,1 % für die Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit.


Beispiel: Sie zahlen Ihrem Minijobber für Büroarbeiten 300 € pro Monat. Ihre Kosten belaufen sich dann auf 375 € pro Monat - 300 € + 75 € pauschale Abgaben.

 

Vorteil: Keine Sozialabgaben
Besonderheiten bei kurzfristig Beschäftigen:

Die Kraft darf bei Ihnen und anderen Arbeitgebern maximal 50 Tage oder 2 Monate im Kalenderjahr kurzfristig arbeiten.

Der Job muss befristet sein und darf nicht regelmäßig (z.B. unbefristet jeden Dienstag) ausgeübt werden. Verdient die Aushilfe mehr als 400 € pro Monat, darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein (auf der sicheren Seite sind Sie aber z.B. bei Hausfrauen, Schülern oder Aushilfen, die eine reguläre Hauptbeschäftigung haben). Unter den genannten Voraussetzungen fallen dann keine Sozialversicherungsbeiträge für Sie als Arbeitgeber und keine für den Minijobber an. Die Steuern rechnen Sie entweder per Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 % ab (trägt je nach Vereinbarung der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber).

 

Nachteil: Für qualifizierte Arbeit eher ungeeignet
Allerdings hält sich ein Minijobber immer nur eine vergleichsweise kurze Zeit in Ihrem Unternehmen auf - die Identifikation mit der Arbeit und die Motivation, Verantwortung zu übernehmen, sind häufig gering. Insbesondere für sehr qualifizierte Tätigkeiten ist ein Minijob eher ungeeignet.

 

Zuständige Behörde: Bundesknappschaft
Jeden Minijobber - ob geringfügig oder kurzfristig beschäftigt - müssen Sie bei der Bundesknappschaft anmelden. Für 400-€-Kräfte reichen Sie jeweils monatlich einen Beitragsnachweis ein und führen auch die pauschalen Abgaben dorthin ab.

 

Weitere Informationen:
Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen, Tel.: (01801) 20 05 04,
Fax: (0201) 3 84 97 97 97, E-Mail:
minijob@minijob-zentrale.de
Internet:
www.minijob-zentrale.de

 

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4. Alternative: Zeitarbeit

 

Flexible Alternative
Eine gute Alternative, wenn Sie kurzfristig einen Personalengpass haben, ist die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften, die Sie sich von einem Zeitarbeitsunternehmen ausleihen. So können Sie Ihren Personalbedarf schnell, flexibel und unbürokratisch decken. So gehen Sie dabei vor:

 

Zeitarbeitsunternehmen finden
Nehmen Sie Kontakt zu einem Zeitarbeitsunternehmen Ihrer Wahl auf. Adressen finden Sie in den Gelben Seiten oder Z.B. beim BZA Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen ( www.bza.de ) - dort können Sie anhand der Postleitzahl nach einem Unternehmen in Ihrer Nähe suchen).

 

Anforderungsprofil erstellen
Erstellen Sie ein Anforderungsprofil für die gesuchte Zeitarbeitskraft. Am besten machen Sie das schriftlich und legen es dem Zeitarbeitsunternehmen vor. Sollte es Unstimmigkeiten geben, können Sie auf das vorliegende Profil verweisen.

 

Preise vergleichen
Lassen Sie sich von mehreren Zeitarbeitsfirmen ein Angebot machen, und vergleichen Sie die Preise. Bedenken Sie, dass Zeitarbeiter immer teurer sind als eigene Aushilfskräfte. Stundenvergütungen von 30 € und mehr sind üblich.

Zögern Sie nicht, beim Zeitarbeitsunternehmen um Ersatz für einen Zeitarbeiter zu bitten, wenn Sie nicht mit ihm zufrieden sind. Achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen eine solche Klausel enthält.

 

Vorteil: Flexibel und unbürokratisch
Die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften hat mehrere Vorteile für Sie: Zeitarbeiter sind kurzfristig verfügbar, Sie haben keinerlei Aufwand bei der Personalsuche, und Sie müssen sich nicht mit bürokratischem Papierkram herumschlagen.

Sie schließen lediglich einen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen und bezahlen die geleisteten Arbeitsstunden nach Rechnungstellung. Um Gehaltsabrechnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. müssen Sie sich nicht kümmern.

 

Ein weiterer Vorteil: Sollte eine Zeitarbeitskraft krankheitsbedingt ausfallen oder Sie sind einfach nicht mit ihrer Leistung zufrieden, können Sie Ersatz beim Verleiher fordern. Brauchen Sie die Zeitarbeitskraft nicht mehr, können Sie ihren Einsatz in der Regel recht kurzfristig beenden. Ob und welche Fristen Sie dabei einhalten müssen, steht in Ihrem Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen.

 

Nachteil: Teuer
Allerdings: Zeitarbeitskräfte sind teuer. Insbesondere für einen langfristigen Einsatz lohnen sie sich kaum, denn mit 30 und mehr Euro pro Stunde kostet Sie eine ausgeliehene Vollzeitkraft schon rund 5.000 € pro Monat. Für höher qualifizierte Kräfte müssen Sie mit noch höheren Stundensätzen kalkulieren. Aus Kostengründen sollten Sie daher nur kurzfristige Arbeitsspitzen mit Zeitarbeitskräften decken.

 

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5. Alternative: Freie Mitarbeiter
Eine weitere praktische Alternative zur Vollzeitkraft ist die Beauftragung ebenfalls selbstständiger freier Mitarbeiter. Die werden immer nur dann für Sie aktiv, wenn Sie Arbeit haben, belasten Ihr Budget aber nicht, wenn die Auftragslage gerade schwächer ist.

 

Achtung, das große Problem: Scheinselbstständigkeit
Die Sozialversicherungen überwachen sehr genau, ob jemand wirklich selbstständig ist oder ob es sich in Wahrheit um eine Scheinselbstständigkeit handelt. In letzterem Fall drohen Ihnen hohe Nachzahlungen: Sie können rückwirkend für bis zu 4 Jahre (bei Vorsatz: 30 Jahre!) zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet werden.

 

Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr freier Mitarbeiter

- nicht nur für Sie tätig ist, sondern auch für andere Auftraggeber,

- unternehmerisch am Markt auftritt (mit eigenem Marketing, Buchführung, Branchenbucheintrag etc.),

- Ihnen gegenüber nicht weisungsgebunden ist und nicht fest in Ihren Arbeitsalltag eingebunden ist,

- seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsplatz frei wählen kann und keinen eigenen Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb hat,

- kein Entgelt im Urlaubs- oder Krankheitsfall von Ihnen erhält, sondern ausschließlich auftragsbezogen abrechnet.

 

Vorteile: Flexibel, unbürokratisch und risikolos
Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft für Sie: Sie setzen sie nur bei Bedarf ein, zahlen für erledigte Aufträge und haben keinerlei Kosten zu tragen, wenn gerade keine Arbeit für den Freien vorhanden ist.

 

Außerdem ist der bürokratische Aufwand gering, da sich Ihr freier Mitarbeiter um Steuer- und Sozialversicherungsdinge selbst kümmern muss. Mit Kündigungsfragen müssen Sie sich auch nicht befassen, denn das Verhältnis mit einem freien Mitarbeiter lässt sich einfach beenden

 

Nachteil: Keine ständige Verfügbarkeit
Freie Mitarbeiter fühlen sich nur bis zu einem gewissen Grad an Ihr Unternehmen gebunden. So kann es Ihnen passieren, dass Ihr Freier einen Auftrag ablehnt - weil er gerade keine Kapazitäten frei hat. Außerdem lässt sich nicht jede Tätigkeit an einen freien Mitarbeiter auslagern.

 

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Welche Alternative für Sie die Richtige ist
Befristet oder Teilzeit, Zeitarbeiter oder freier Mitarbeiter? Welches Modell ist für Sie das Beste? Entscheiden Sie nach folgendem Schema:

Quelle: www.selbststaendig.com - Dezember 2005 - Beitrag (als PDF-Datei) hier herunterladen . . .[ zurück zum Thema ]